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   BGH, 30.04.2015 - 2 StR 444/14   

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BGH, 30.04.2015 - 2 StR 444/14 (https://dejure.org/2015,19866)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2015 - 2 StR 444/14 (https://dejure.org/2015,19866)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14 (https://dejure.org/2015,19866)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung durch Alkoholkonsum: Gesamtwürdigung des Täterverhaltens, Indiziwert der Blutalkoholkonzentration)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverfahren wegen eines Tötungsdelikts: Feststellung verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkoholkonsums

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erheblichkeit der Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Tötungsdelikten bzgl. Blutalkoholkonzentration (hier: Wert über drei Promille)

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen eines Tötungsdelikts: Feststellung verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkoholkonsums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Erheblichkeit der Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Tötungsdelikten bzgl. Blutalkoholkonzentration (hier: Wert über drei Promille)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 634
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.04.2015 - 2 StR 444/14
    Bei einem Wert von über 2 ? ist eine erhebliche Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit aber je nach den Umständen des Einzelfalles in Betracht zu ziehen, naheliegend oder gar in hohem Maße wahrscheinlich (BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 75 f.; Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11, NStZ-RR 2012, 137).

    Für die Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB gegeben sind, kommt es demnach - gesamtwürdigend - sowohl auf die Höhe der Blutalkoholkonzentration als auch auf die psychodiagnostischen Kriterien an (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 75 f.).

  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09

    BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf

    Auszug aus BGH, 30.04.2015 - 2 StR 444/14
    Soweit sich die Urteilsgründe auf die Aussagen dieser Zeugen stützen, wären etwaige alkoholische bzw. medikamentöse Auswirkungen auf deren Wahrnehmung und Bewertung des Verhaltens des Angeklagten zu erörtern gewesen (vgl. BGH Beschluss vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 41).
  • BGH, 12.06.2007 - 4 StR 187/07

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit nach erheblicher

    Auszug aus BGH, 30.04.2015 - 2 StR 444/14
    Dabei steht das Fehlen von Ausfallerscheinungen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht unbedingt entgegen; gerade bei - wie hier - alkoholgewöhnten Tätern können äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit durchaus weit auseinander fallen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, NStZ 2007, 696; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 20 Rn. 23a, jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 545/11

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an den Ausschluss eingeschränkter Schuldfähigkeit);

    Auszug aus BGH, 30.04.2015 - 2 StR 444/14
    Bei einem Wert von über 2 ? ist eine erhebliche Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit aber je nach den Umständen des Einzelfalles in Betracht zu ziehen, naheliegend oder gar in hohem Maße wahrscheinlich (BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 75 f.; Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11, NStZ-RR 2012, 137).
  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98

    Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und einem Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 30.04.2015 - 2 StR 444/14
    Bei Tötungsdelikten ist ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 2 ? eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit in Betracht zu ziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 1998 - 2 StR 5/98, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35; weitere Nachweise bei Streng in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 20 Rn. 68).
  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 229/20

    Diebstahl (Wegnahme: Gewahrsam eines Verletzten an seinen neben ihm liegenden

    cc) Erforderlich ist zudem eine Gesamtwürdigung der feststellbaren Alkoholaufnahme einerseits und der psychodiagnostischen Kriterien andererseits (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14, NStZ 2015, 634; Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525, 3526; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2016, 103, 104); daran fehlt es hier.
  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden

    Das Fehlen von Ausfallerscheinungen oder alkoholbedingten Einschränkungen, das die Strafkammer in verschiedener Weise heranzieht, kann zwar grundsätzlich gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit sprechen; doch ist bei - wie hier - alkoholgewöhnten Tätern zu berücksichtigen, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit durchaus weit auseinander fallen können (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, NStZ 2007, 696; Beschluss vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14) und sich gerade bei Alkoholikern oft eine durch "Übung' erworbene erstaunliche Kompensationsfähigkeit im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten zeigt (Fischer, aaO, § 20 Rn. 23a).
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung

    Das Fehlen von Ausfallerscheinungen oder alkoholbedingten Einschränkungen kann zwar grundsätzlich gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit sprechen; doch ist bei - wie hier - alkoholgewöhnten Tätern zu berücksichtigen, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit durchaus erheblich auseinander fallen können und sich gerade bei Alkoholikern oft eine durch "Übung' erworbene erstaunliche Kompensationsfähigkeit im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten zeigt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, NStZ 2007, 696; Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14 Rn. 7).
  • BGH, 14.10.2015 - 2 StR 115/15

    Verminderte Schuldunfähigkeit (verminderte Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit

    b) Erforderlich ist stets eine Gesamtwürdigung der feststellbaren Alkoholaufnahme einerseits und der psychodiagnostischen Kriterien andererseits (Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14, NStZ 2015, 634).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 3d A 895/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Veruntreuung anvertrauten

    Für einen akuten Rausch, bei dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine krankhafte seelische Störung (§ 20 Var. 1 StGB) vorliegen kann und eine erhebliche Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit ab einer Blutalkoholkonzentration von 2 Promille in Betracht zu ziehen ist - vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. August 2013 - 5 StR 352/13 -, juris Rn. 5 und vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14 -, juris Rn. 6 m.w.N. -, finden sich zum Zeitpunkt der einzelnen Taten ebenfalls keine Anhaltspunkte.
  • BGH, 22.06.2021 - 2 StR 168/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtwürdigung: Alkoholintoxikation, planvolles und

    Zudem ist bei - wie hier - alkoholgewöhnten Tätern zu berücksichtigen, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit durchaus weit auseinanderfallen können (vgl. BGH NStZ 2007, 696; NStZ 2015, 634; NJW 2015, 3525, 3526) und sich gerade bei Alkoholikern oft eine durch "Übung" erworbene erstaunliche Kompensationsfähigkeit im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten zeigt (BGH StV 2012, 281; NJW 2015, 3525; StV 2019, 237).
  • BGH, 11.05.2021 - 2 StR 448/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (erhebliche Herabsetzung des Hemmungsvermögens:

    Das Fehlen von Ausfallerscheinungen oder alkoholbedingten Einschränkungen, das die Strafkammer in verschiedener Weise heranzieht, kann zwar grundsätzlich gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit sprechen; doch ist bei - wie hier - alkoholgewöhnten Tätern zu berücksichtigen, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit durchaus weit auseinander fallen können (vgl. BGH NStZ 2007, 696; NStZ 2015, 634; NJW 2015, 3525, 3526) und sich gerade bei Alkoholikern oft eine durch "Übung' erworbene erstaunliche Kompensationsfähigkeit im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten zeigt (BGH StV 2012, 281; NJW 2015, 3525; StV 2019, 237).
  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung,

    (2) Zudem hat das Landgericht bei der von ihm im Zuge der gebotenen Gesamtwürdigung der rückgerechneten Blutalkoholkonzentration und der weiteren psychodiagnostischen Beurteilungskriterien zur Beurteilung der Steuerungsfähigkeit (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2016, 103, 104; Beschlüsse vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525, 3526; vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14, NStZ 2015, 634) des an "einer mittleren bis schweren Alkoholkonsumstörung (ICD-10: F 10.2)" leidenden Angeklagten maßgebliche Aspekte außer Acht gelassen.
  • BGH, 11.04.2022 - 2 StR 21/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall des Totschlags: Prüfungsreihenfolge,

    Denn die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, ob sich die Strafkammer des Umstands bewusst war, dass Tatmodalitäten einem Angeklagten strafschärfend nur zur Last gelegt werden dürfen, wenn sie vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer vom Täter nicht zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14, NStZ 2015, 634; vom 8. Januar 2014 - 2 StR 514/13; vom 18. Juni 2013 - 2 StR 104/13; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 636 mwN).
  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es zwar keinen Rechts- oder Erfahrungssatz, wonach ab einer bestimmten Höhe der Blutalkoholkonzentration die Schuldfähigkeit regelmäßig aufgehoben ist (BGH, Beschluss vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14 -, juris; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 4 StR 557/12 -, juris Rn. 9).
  • BGH, 20.04.2023 - 2 StR 363/22

    Rechtsfehlerhaftigkeit der Ablehnung einer erheblich verminderten

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